Puh, ja das nervt, ich weiß. Diese Seite, nein eigentlich Klickdichschlau selbst gar nicht, aber Google, die Firma die so freundlich ist, mir mit Hilfe von ein paar Werbeanzeigen ein Taschengeld zukommen zu lassen, verwendet Cookies. Wenn ich noch Trainer wäre oder Klickdichschlau noch aktuell halten würde, würde ich das jetzt mal so erklären, dass man es auch versteht. Jedenfalls sind diese Cookies garantiert fettfrei und enthalten kein Backpulver oder chemischen Zusätze.

Prima, jetzt kann der Rubel rollen!
:-D
 

Ergonomie - Die Schnittstelle Mensch-Maschine

BildschirmarbeitsplatzErgonomie bezeichnet die Wissenschaft, die sich mit der Optimierung der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine auseinandersetzt.

Welche Faktoren k�nnen das Wohlbefinden beeinflussen?

Welche Symptome sind typisch f�r einen unergonomischen Bildschirmarbeitsplatz?

Symptom m�gliche Ursachen
Verspannungen - Schulter/Nackenbereich
Kreuzschmerzen
Appetitlosigkeit (eingedr�ckter Magen)
Falsche Aufstellung des Monitors, schlechte Sitzposition
Augenbrennen, Kopfschmerzen Schlechter oder ungeeigneter Monitor, Abstand Augen-Bildschirm, Beleuchtung (Reflexionen), schlechte Bel�ftung
"Maushand", RSI Syndrom Physische �berlastung durch andauernde, gleiche Bewegungen ("RSI" steht f�r "Repititive Strain Injury"). Bekannte RSI-Syndrome sind Sehnenscheidenentzündung oder der "Tennisarm".
Psychische Belastungen: Stress, Erm�dung, Unzufriedenheit, Innere Anspannung, Konzentrationsverlust, Nervosit�t, Angst, �rger, Motivationsr�ckgang Das Resultat s�mtlicher Faktoren

Ma�nahmen:

Technische Ausstattung / Einsatz:

Monitor:

Beleuchtung

Maus

Tastatur

B�rostuhl

Tisch

Optimale r�umliche Gegebenheiten:

Was kann ich selbst tun?

Gesetze:

Einige dieser Massnahmen sind am Arbeitsplatz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt eine EU-Richtlinie zum Bildschirmarbeitsplatz (Rahmenvereinbarung �ber Telearbeit), die in den jeweiligen Arbeitsschutzgesetzen der L�nder umgesetzt werden (Verordnung der Bundesministerin f�r Arbeit, Gesundheit und Soziales �ber den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V)).

So kann der Arbeitnehmer sogar einen Inspektionsbesuch bewirken, der den Arbeitgeber bei schlechten Bedingungen ins Schwitzen bringen k�nnte.

Aus der Rahmenvereinbarung �ber Telearbeit vom 16.Juli 2002:

8. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:

Der Arbeitgeber ist f�r den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Telearbeitnehmers am Arbeitsplatz nach Ma�gabe der Richtlinie 89/391/EWG und der einschl�gigen Folgerichtlinien und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifvertr�ge verantwortlich.

Der Arbeitgeber informiert den Telearbeitnehmer �ber die Politik des Unternehmens im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere �ber die Anforderungen an die Arbeit an Bildschirmger�ten. Der Telearbeitnehmer wendet die Sicherheitsma�nahmen ordnungsgem�� an.

Um zu �berpr�fen, ob die geltenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen ordnungsgem�� angewendet werden, haben Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und/oder die zust�ndigen Beh�rden im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifvertr�ge Zugang zum Telearbeitsplatz. �bt der Telearbeitnehmer seine T�tigkeit zu Hause aus, ist f�r den Zugang eine vorherige Mitteilung und die Zustimmung des Telearbeitnehmers erforderlich.

Der Telearbeitnehmer kann Inspektionsbesuche verlangen.