Ergonomie - Die Schnittstelle Mensch-Maschine

BildschirmarbeitsplatzErgonomie bezeichnet die Wissenschaft, die sich mit der Optimierung der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine auseinandersetzt.

Welche Faktoren können das Wohlbefinden beeinflussen?

  • Die technische Ausstattung und ihr Einsatz (z.B. Aufstellung)
  • Das eigene Verhalten (z.B. Haltung, Pausen)
  • Räumliche Umstände, Umgebung (z.B. Beleuchtung, Lüftung)

Welche Symptome sind typisch für einen unergonomischen Bildschirmarbeitsplatz?

Symptom mögliche Ursachen
Verspannungen - Schulter/Nackenbereich
Kreuzschmerzen
Appetitlosigkeit (eingedrückter Magen)
Falsche Aufstellung des Monitors, schlechte Sitzposition
Augenbrennen, Kopfschmerzen Schlechter oder ungeeigneter Monitor, Abstand Augen-Bildschirm, Beleuchtung (Reflexionen), schlechte Belüftung
"Maushand", RSI Syndrom Physische Überlastung durch andauernde, gleiche Bewegungen ("RSI" steht für "Repititive Strain Injury"). Bekannte RSI-Syndrome sind Sehnenscheidenentzündung oder der "Tennisarm".
Psychische Belastungen: Stress, Ermüdung, Unzufriedenheit, Innere Anspannung, Konzentrationsverlust, Nervosität, Angst, Ärger, Motivationsrückgang Das Resultat sämtlicher Faktoren

Maßnahmen:

Technische Ausstattung / Einsatz:

Monitor:

  • Oberkante Bildschirm ca. in Augenhöhe
  • Entfernung von den Augen ca. 50-70cm
  • Blickwinkel geradeaus, leicht nach unten geneigt (Monitor darf nicht auf Desktopgehäuse stehen)
  • Für die gute alte Bildröhre gilt: Hohe Bildschirmfrequenz vermeidet Augenbrennen und Kopfschmerzen.
  • Strahlungsarmer Monitor (TCO99 Prüfsiegel) - auch dies in Zeiten von Flachbildschirmen kein Thema mehr.

Beleuchtung

  • darf keine Reflexionen am Monitor erzeugen
  • Bildschirmaufstellung parallel zu den Fenstern

Maus

  • ergonomische Maus
  • Hochwertiges Mauspad (rutschfest, nicht zu dick)
  • körpernah

Tastatur

  • möglichst flach
  • leicht geneigt (ca.5-10°)
  • Handauflage

Bürostuhl

  • Drehbar
  • Verstellbare Höhe und Lehne
  • Stützung der Wirbelsäule

Tisch

  • Tiefe abhängig von der Bildschirmgröße/art, aber mindestens 80cm
  • Breite mind. 120cm, optimal 160cm

Optimale räumliche Gegebenheiten:

  • Klima: ausgewogene Temperatur/ Luftfeuchtigkeit
  • gute Belüftung
  • geringe Lärmentwicklung

Was kann ich selbst tun?

  • Öfter kurze Pausen
  • Immer wieder vom Monitor weg in die Ferne schauen
  • Dynamisches Sitzen: Sitzhaltung öfters wechseln
  • Öfter strecken, aufstehen, bewegen

Gesetze:

Einige dieser Massnahmen sind am Arbeitsplatz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt eine EU-Richtlinie zum Bildschirmarbeitsplatz (Rahmenvereinbarung über Telearbeit), die in den jeweiligen Arbeitsschutzgesetzen der Länder umgesetzt werden (Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V)).

So kann der Arbeitnehmer sogar einen Inspektionsbesuch bewirken, der den Arbeitgeber bei schlechten Bedingungen ins Schwitzen bringen könnte.

Aus der Rahmenvereinbarung über Telearbeit vom 16.Juli 2002:

8. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:

Der Arbeitgeber ist für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Telearbeitnehmers am Arbeitsplatz nach Maßgabe der Richtlinie 89/391/EWG und der einschlägigen Folgerichtlinien und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifverträge verantwortlich.

Der Arbeitgeber informiert den Telearbeitnehmer über die Politik des Unternehmens im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere über die Anforderungen an die Arbeit an Bildschirmgeräten. Der Telearbeitnehmer wendet die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß an.

Um zu überprüfen, ob die geltenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen ordnungsgemäß angewendet werden, haben Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und/oder die zuständigen Behörden im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifverträge Zugang zum Telearbeitsplatz. Übt der Telearbeitnehmer seine Tätigkeit zu Hause aus, ist für den Zugang eine vorherige Mitteilung und die Zustimmung des Telearbeitnehmers erforderlich.

Der Telearbeitnehmer kann Inspektionsbesuche verlangen.