Ergonomie bezeichnet die Wissenschaft, die sich mit der Optimierung der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine auseinandersetzt.
| Symptom | mögliche Ursachen |
|---|---|
| Verspannungen - Schulter/Nackenbereich Kreuzschmerzen Appetitlosigkeit (eingedrückter Magen) |
Falsche Aufstellung des Monitors, schlechte Sitzposition |
| Augenbrennen, Kopfschmerzen | Schlechter oder ungeeigneter Monitor, Abstand Augen-Bildschirm, Beleuchtung (Reflexionen), schlechte Belüftung |
| "Maushand", RSI Syndrom | Physische Überlastung durch andauernde, gleiche Bewegungen ("RSI" steht für "Repititive Strain Injury"). Bekannte RSI-Syndrome sind Sehnenscheidenentzündung oder der "Tennisarm". |
| Psychische Belastungen: Stress, Ermüdung, Unzufriedenheit, Innere Anspannung, Konzentrationsverlust, Nervosität, Angst, Ärger, Motivationsrückgang | Das Resultat sämtlicher Faktoren |
Einige dieser Massnahmen sind am Arbeitsplatz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt eine EU-Richtlinie zum Bildschirmarbeitsplatz (Rahmenvereinbarung über Telearbeit), die in den jeweiligen Arbeitsschutzgesetzen der Länder umgesetzt werden (Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V)).
So kann der Arbeitnehmer sogar einen Inspektionsbesuch bewirken, der den Arbeitgeber bei schlechten Bedingungen ins Schwitzen bringen könnte.
8. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Der Arbeitgeber ist für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit des Telearbeitnehmers am Arbeitsplatz nach Maßgabe der Richtlinie 89/391/EWG und der einschlägigen Folgerichtlinien und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifverträge verantwortlich.
Der Arbeitgeber informiert den Telearbeitnehmer über die Politik des Unternehmens im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere über die Anforderungen an die Arbeit an Bildschirmgeräten. Der Telearbeitnehmer wendet die Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß an.
Um zu überprüfen, ob die geltenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen ordnungsgemäß angewendet werden, haben Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und/oder die zuständigen Behörden im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Tarifverträge Zugang zum Telearbeitsplatz. Übt der Telearbeitnehmer seine Tätigkeit zu Hause aus, ist für den Zugang eine vorherige Mitteilung und die Zustimmung des Telearbeitnehmers erforderlich.
Der Telearbeitnehmer kann Inspektionsbesuche verlangen.
